24.05.2016
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MV  | 
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Sanierungen: Mietzinsaufschläge begrenzen

Mit Gebäudesanierungen die Klimawende schaffen, heisst das Ziel des Bundes. Dies führt zu hohen Mietaufschlägen. Zu hohen, findet der MV und jetzt auch das zuständige Bundesamt, das nun tiefere Überwälzungssätze prüft.

Hoffnungsschimmer für die Mieter: Der Bund prüft, ob bei grossen Sanierungen die Mieten weniger stark ansteigen sollen. Heute können Vermieter bei Gesamtsanierungen pauschal 50 bis 70 Prozent ihrer Kosten auf die Mieter überwälzen, was zu hohen Mietzinssprüngen führen kann. Nicht selten betragen diese mehrere Hundert Franken und verunmöglichen es den Mietern, in ihrer Wohnung zu bleiben.

Berechnungen zeigen, dass diese hohen Mietzinsaufschläge nicht gerechtfertigt sind. Bei umfassenden Gebäudesanierungen sind ein grosser Teil der Arbeiten nicht Verbesserungen im Sinne des Mietrechts, sondern gehören zum Unterhalt. Und diesen bezahlt der Mieter bereits jeden Monat mit seinem Mietzins.  

Vor kurzem hat nun das Bundesamt für Wohnungswesen bekannt gegeben, dass der Überwälzungssatz überprüft werden soll und möglicherweise nach unten korrigiert wird. Hintergrund ist der Wille des Bundes, die energetischen Sanierungen im Zusammenhang mit der Energiestrategie anzukurbeln. Ohne Anpassung müssen die Mieter einen zu grossen Anteil an den energetischen Sanierungen zahlen.