Energiepolitik: Nationalrat am Gängelband des HEV
Der Nationalrat postet neue Steuerabzüge für Eigentümer in die Energiestrategie. Der Anreiz für Sanierungen ist minim, die Steuerausfälle dagegen maximal.
Geht es nach dem Willen des Nationalrats, erhalten Liegenschaftsbesitzer neue Steuergeschenke. Investieren sie in energetische Sanierungen, sollen sie diese Gelder neu auf vier Jahre verteilt vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Das lohnt sich, denn so erhält man gleich mehrmals eine tiefere Steuerrechnung.
Und wenn Eigentümer ihr Haus abreissen und neu bauen, sollen sie dafür ebenfalls einen Steuerabzug machen können – obwohl sie von allen Vorteilen eines Neubaus profitieren. Damit würden beim Bund und bei den Kantonen hohe Steuerausfälle entstehen. Gibt’s dafür einen Gegenwert? Leider nein – ursprünglich sollten diese Vorteile für Eigentümer mit strengeren Kriterien für die Abzüge gekoppelt werden. Nur noch wirklich gute energetische Massnahmen sollten in der Steuererklärung abzugsfähig sein. Doch von einem solchen Zusatz wollte der Nationalrat nichts wissen.
Jacqueline Badran: «Dreister kann man die hohle Hand nicht machen»
Steuerabzüge sind als Fördermassnahme für energetische Investitionen nicht viel wert. Studien zeigen: Wer eh investiert, nimmt die Steuerabzüge gerne mit. Aber nur wenige werden dazu motiviert, zusätzliche Massnahmen für die Umwelt zu treffen. Fördergelder haben eine höhere Wirkung, weil sie viel gezielter eingesetzt werden und jeder rasch ausgerechnet hat, wie er davon profitiert.
Trotz allem sind Steuerabzüge in bürgerlichen Kreisen hoch im Kurs. Vielleicht ist dies auch gewollt: Denn von den Steuerabzügen profitiert man umso mehr, umso höher das Einkommen ist. Und zugleich entziehen sie dem Staat weitere Steuergelder und erhöhen so den Spardruck. Jacqueline Badran, Vorstandsmitglied des Schweizerischen Mieterverbands und SP-Nationalrätin sagte es treffend: «Dreister kann man die hohle Hand gegenüber dem Fiskus gar nicht machen.»
Ständerat lehnt weitere Steuerprivilegien ab
Der Ständerat hat es bisher abgelehnt, weiteren Steuerprivilegien für Liegenschaftsbesitzer zuzustimmen. Er hat auf die Finanzdirektoren der Kantone gehört, die allesamt vor diesen Steuerausfällen warnen, und darauf hingewiesen, dass eine Streckung der Abzüge über mehrere Jahre einmal mehr das Steuerrecht verkomplizieren. Eine Goldgrube für findige Steuerberater.
Der MV appelliert an die Ständeräte, auf ihrer Linie zu bleiben, damit die Energiewende nicht zu einem Steueroptimierungsprogramm für Liegenschaftsbesitzer verkommt.
Michael Töngi
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