14.11.2016
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Die Bibel zum Mietrecht ist neu erschienen

Sieben Jahre nach der letzten Auflage erscheint das Buch «Mietrecht für die Praxis» neu. Mitverfasser Claude Roy aus Zürich spricht über das neue Werk.

Claude Roy, Sie waren mit einem Team von Mietrechtsfachleuten massgebend an der Neuherausgabe von «Mietrecht für die Praxis» beteiligt. Welcher Stellenwert hat dieses Werk in der Literatur?
Es ist das meistverkaufte Standardwerk im Mietrecht. Dies weil es eine lange Tradition hat und weil es mit seinem praxisorientierten Ansatz für breite Kreise wertvolle Dienste leistet.   

An wen richtet sich das Buch?
Es ist für Fachleute verfasst, die sich professionell mit dem Mietrecht befassen. Zum Beispiel Behörden, Gerichte, Anwälte oder Immobilienverwaltungen. Aber auch für interessierte Laien, die mehr übers MIetrecht wissen wollen, ist ein unentbehrliches Instrument. 

Warum dauerte es sieben Jahre, bis eine neue Ausgabe erscheint?
Längere Zyklen sind bei solchen Werken durchaus normal. Man will ja nicht jedes Jahr eine Neuausgabe kaufen müssen. Mit sieben Jahren sind wir wohl an der oberen Grenze. Dies ist aber auch bedingt durch die neue Zivilprozessordnung, die wir berücksichtigen mussten. Mit der ZPO kamen sehr viele neuen Vorschriften zum Verfahren ins Mietrecht. Jedes neue Werk über das Mietrecht muss dies berücksichtigen.

«Unser Handbuch ist nicht wie ein Mietrechts-Kommentar nach Artikeln aufgebaut, sondern nach Inhalten.»

Wo liegt der Unterschied zu anderen Mietrechtsbüchern?
Unser Handbuch ist nicht wie ein Mietrechts-Kommentar nach Artikeln aufgebaut, sondern nach Inhalten. Wir beginnen beim Anfang einer Miete und hören beim Ende auf. Das Stichwortverzeichnis erleichtert die Suche nach einem speziellen Thema. Diese Struktur hat sich vor allem mit Blick auf die Praktiker bewährt. Diese orientieren sich anhand von Themen und weniger nach einzelnen Artikeln. Bis jetzt hatten wir keine Rückmeldungen, die darauf hätten schliessen lassen, dass wir es anders machen müssten. Es gab im Gegenteil immer ein sehr gutes Echo.   

Das Buch ist ein Teamwerk. Wer hat das 12köpfige Autorenteam zusammengestellt?
Es sind weitgehend dieselben Autorinnen und Autoren wie bei der 7. Auflage. Sie haben sich wieder bereit erklärt mitzumachen. Ich selbst haben wie schon zuvor das Thema Mängel abgehandelt.   

Wie hat das Team gearbeitet? Es gibt doch auch unter Juristen stets verschiedene Ansichten und Interpretationen. 
Das ist so, und wir hatten auch zahlreiche Diskussionen zu Detailfragen. Auch wenn wir alle mieternahe Rechtspositionen vertreten, gibt es doch immer wieder Fragen, bei denen man in guten Treuen verschiedener Auffassung sein kann. So etwa zur Frage, ob einem Mieter gekündigt werden darf, wenn er in einer expliziten Nichtraucherwohnung dennoch raucht. 

Die Rechtsprechung ist ständig im Fluss. Wird das in der neuen Ausgabe berücksichtigt?
Selbstverständlich. Es sind sämtliche relevanten Urteile von Gerichtsinstanzen zum Mietrecht bis Juni 2016 berücksichtigt und verarbeitet. 

Der Autor der bisherigen Ausgabe von «Mietrecht für die Praxis» war David Lachat. Warum ist er heute nicht mehr dabei? Sein Name fehlt auf dem Cover. 
Die bisherige 7. Auflage unseres Buchs war im Grunde eine Übersetzung der französischen Ausgabe von Lachats Werk. Dieses bildet zwar immer noch die Grundlage, doch wir haben uns davon emanzipiert und einen eigenständigen Text verfasst. Er ist nicht mehr in allen Teilen identisch mit den Positionen von Lachat. Wir haben aber Wert darauf gelegt, dass David Lachat immer noch im Boot ist. Er hat den Text gegengelesen und wertvolle Kommentare abgegeben.   

Das neue Buch ist ein Wälzer mit über elfhundert Seiten. Wäre es nicht auch etwas schmaler möglich gewesen? 
Sicher wäre das mit strikten Auflagen möglich gewesen. Doch davon haben wir abgesehen. Die Autorinnen und Autoren sollten ihre Kapitel nach eigenem Gutdünken gestalten können. Man muss auch sehen, dass die Neuausgabe allein durch die neue Zivilprozessordnung schon weit umfangreicher geworden ist. Richard Pünteners Kapitel dazu hat sich von 30 auf 60 Seiten verdoppelt. Der Vorteil für die Benützer ist, dass sie wirklich umfassend informiert werden. 

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