26.10.2016
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News

Wohn-Initiative: Interview mit Michael Töngi

Am 18. Oktober hat der SMV seine Wohn-Initiative eingereicht. Welche Ziele der Verband mit diesem wohnpolitischen Vorstoss auf Bundesebene verfolgt, erklärt SMV-Generalsekretär Michael Töngi im Gespräch mit Nicole Soland.

Lieber Vorkaufsrecht als Luxuslofts

In der Stadt Zürich sieht es bezüglich bezahlbarer Wohnungen anders aus als im gesamten Kanton, und im Kanton Zürich ist die Lage nicht dieselbe wie im Kanton Jura oder im Tessin: Was soll da eine gesamtschweizerische Initiative bringen?

Michael Töngi: Die Wohnpolitik ist auf allen drei Ebenen, also bei den Gemeinden, den Kantonen und beim Bund angesiedelt. Wenn nun die oberste Ebene ‹klemmt›, dann hat das Auswirkungen aufs ganze System. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um eine Stadt wie Zürich geht, in der schon sinnvolle Massnahmen existieren und auch neue Ideen auf fruchtbaren Boden stossen, oder um Kantone beziehungsweise Gemeinden, in denen zum Thema zahlbare Wohnungen noch gar nichts gemacht wird. Ein Beispiel: Direkte Beiträge zugunsten preisgünstigen Wohnens, wie sie etwa in der Stadt Zürich regelmässig bewilligt werden – Ende August hat der Stadtrat die Vorlage zur «Wohnbauaktion 2017», einem Rahmenkredit von 90 Millionen Franken zur Förderung gemeinnützigen Wohnungsbaus, der gemeinderätlichen Kommission überwiesen –, entfalten mehr Wirkung, wenn auch der Bund wieder Direkthilfen spricht und so diese Stadtzürcher Wohnbauförderung ergänzt.

Die Initiative verlangt, dass der Bund «in Zusammenarbeit mit den Kantonen» das Angebot an preisgünstigen Mietwohnungen ebenso fördert wie den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient. Ebenfalls fördern soll er «die Tätigkeit von Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus». Wie soll das konkret gehen?

Der Bund und bundesnahe Betriebe wie die SBB sollten beispielsweise ihre eigenen Grundstücke den Gemeinden und Kantonen zum Kauf anbieten, anstatt sie einfach dem Meistbietenden für den Bau von Luxuslofts zu überlassen. Die Gemeinden und Kantone sollten ein Vorkaufsrecht für geeignete Grundstücke erhalten und diese Grundstücke sodann gemeinnützigen Wohnbauträgern, zum Beispiel über ein Baurecht, zur Verfügung stellen.

Was nützt das Vorkaufsrecht, wenn einerseits die Preise in den Himmel klettern und anderseits die Gemeinden und Kantone sparen müssen?

Das fehlende Bauland ist für die Wohnbaugenossenschaften das grösste Hindernis, um mehr bauen zu können. Mit einem Vorkaufsrecht können Gemeinden oder Kantone Abhilfe schaffen. Dass sie – wie Private übrigens auch – nicht einfach jeden Preis bezahlen können, liegt auf der Hand, ist aber kein Hinderungsgrund. Die Initiative ermöglicht Kantonen und Gemeinden zudem lediglich die Einführung des Vorkaufsrechts. Ob sie diese Massnahme wollen oder nicht, entscheiden sie nach föderalistischer Tradition selber. Mit dem Vorkaufsrecht würden sie übrigens auch frühzeitig erfahren, was auf ihrem Liegenschaftenmarkt läuft, was für sie sehr wertvoll ist. (...)