06.06.2016
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MV  | 
Medienmitteilung

Kampagne für Formularpflicht übertrifft Erwartung

Der SMV erreicht mit einem Aufruf über Twitter und Facebook für mehr Transparenz bei den Mieten über 250‘000 Personen.

Gestern Mittag publizierten mehrere Hundert Personen auf Deutsch oder Französisch einen Aufruf für mehr Transparenz beim Mietzins. Der Post “Mietzinsexplosion stoppen! Transparenz beim Mieterwechsel - Keine unrechtmässigen Mieterhöhungen. #Miettransparenz“ erreichte so auf Facebook und Twitter über 250‘000 Personen in der Schweiz. Mit dieser hohen sozialen Reichweite wurde für die landesweite Einführung der Offenlegung des Vormietszinses bei einem Mieterwechsel geworben. Der Nationalrat wird kommenden Mittwoch über dieses Geschäft entscheiden. Die vorberatende Kommission beschloss mit einer Stimme Unterschied Nichteintreten.

Wohnungsnot reicht als Grund für eine Anfechtung des Anfangsmietzinses aus

Die Aktion zeigt, wie präsent und drängend die Wohnprobleme in unserem Land sind. Das offizielle Formular zur Bekanntgabe des Vormietzinses ist eine sanfte Massnahme, welche mithilft, Missbräuche zu verhindern und Vermieter animiert, bei der Festlegung eines Miet-zinses Augenmass zu bewahren und den gesetzlichen Rahmen zu respektieren. 

Dass dies oft nicht der Fall ist, zeigte ein weiteres Mal das Urteil des Bundesgerichts zu einem Zürcher Fall, welches am letzten Freitag veröffentlicht wurde. Das Gericht bestätigte, dass Wohnungsnot als Grund für eine Anfechtung des Anfangsmietzinses ausreicht. Dabei handelte es sich um eine 3.5 Zimmerwohnung, die für 3'900 Franken vermietet wurde. Eine so hohe Nettomiete macht deutlich, dass die Mieter Informationen zum angespannten Wohnungsmarkt benötigen.