27.05.2015
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MV  | 
Medienmitteilung

Bundesrat befürwortet landesweite Formularpflicht

Gute Nachrichten für Mieter: Schweizweit sollen Vermieter die Vormiete offen legen müssen. So will es der Bundesrat.

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Transparenz bei der Vormiete verabschiedet. In der ganzen Schweiz sollen Vermieterinnen und Vermieter einer neuen Mietpartei offenlegen, wie hoch die Vormiete war. Die landesweite Einführung der Formularpflicht hilft mit, hohe Mietzinssprünge bei Wiedervermietungen zu drosseln und erleichtert den Kampf gegen Missbräuche. In seinen Beratungen stösst der MV auf Fälle, in denen die Miete bei einem Mieterwechsel um bis zu 50 Prozent erhöht wird, ohne dass in die Wohnung investiert worden wäre. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt wird in solchen Fällen schamlos ausgenutzt.

Formularpflicht zeigt Wirkung

Erfahrungen aus den Kantonen, in welchen die Transparenzforderung bereits erfüllt ist, zeigen, dass sich Vermieter bei den Aufschlägen mässigen und Mietende nicht jede Erhöhung hinnehmen. Sie gestehen ihren Vermietern durchaus eine Rendite zu, sind aber nicht bereit, ohne eine Gegenleistung hohe Mietzinssprünge zu akzeptieren. Eine Untersuchung des Immobilienbüros IAZI zeigt einen nachweisbar dämpfenden Effekt der Formularpflicht auf die Mietzinsentwicklung. Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband ist deshalb erfreut, dass der Bundesrat nun eine Vorlage ins Parlament bringt und hofft, dass die Änderungen rasch beschlossen werden.

Die Vorlage ist aber noch verbesserungswürdig, so ist bei Geschäftsmieten keine Formularpflicht vorgesehen, obwohl gerade KMUs auch auf Schutz und Transparenz angewiesen sind. Weiter ist die vorgesehene einjährige Sperrfrist nach dem Einzug in eine Wohnung für Mietzinserhöhung bei Sanierungen zu kurz und muss verlängert werden.