10.12.2014
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MV  | 
Miettipp

Wieviel Springen und Singen ist erlaubt?

Alle mögen Kinder, und viele beschweren sich, wenn diese in der Nachbarwohnung ihren Bewegungsdrang ausleben.

«Geräusche von kleinen Kindern untertags gehören zum Alltag und sind zu tolerieren». Das hat das Genfer Berufungsgericht in einem Urteil vom 7. August letzten Jahres unmissverständlich festgehalten. Für Familien mit Kindern heisst das, dass die Kinder spielen, hüpfen, lachen, Fangen spielen, auf dem Bobbycar herumfahren, singen und auch mal kreischen dürfen. Auch der Besuch von Spielkameraden ist zulässig. Selbst eine Kindergeburtstagsparty kann der Vermieter nicht verbieten.

Zu respektieren sind natürlich die Ruhezeiten. Diese ergeben sich aus dem Mietvertrag und sind örtlich verschieden. Überall gilt aber ab 22 Uhr Nachtruhe. Ab dann sind lautes Spielen, Bobbycars und etwa eine Kindergeburtstagsparty nicht mehr erlaubt. Dass ein Kleinkind oder Baby auch während der Ruhezeiten einmal weint oder sich zu Boden wirft, ist aber nicht zu beanstanden. Das gehört halt zum normalen Leben und lässt sich nicht vermeiden. Wichtig ist jedenfalls festzuhalten: Es gibt keine Pflicht, seine Kinder mit Ritalin oder anderen Medikamenten ruhigzustellen. 

Will ein Vermieter sein Haus von  Kindergeräuschen freihalten, kann er seine Mieter entsprechend auswählen. Da unsere Rechtsordnung keinen Zwang zum Vertragsabschluss kennt, kann er Wohnungsbewerbern mit Kindern konsequent Absagen erteilen. In gewissen Fällen mag das ja ganz vernünftig sein, um künftige Konflikte zu vermeiden. Das heisst aber nicht, dass der Vermieter im Mietvertrag festlegen kann, eine Mieterin oder ein Paar dürfen keinen Nachwuchs bekommen. Eine solche Vertragsklausel würde viel zu tief in die Persönlichkeitsrechte eingreifen und wäre somit unverbindlich.

Auseinandersetzungen um nachbarschaftliche Geräusche lassen sich rechtlich selten befriedigend lösen. Deshalb empfiehlt es sich für alle Beteiligten, Toleranz walten zu lassen und Verständnis für die Bedürfnisse der anderen zu zeigen. Ist im Gespräch keine Lösung möglich, empfiehlt es ich halt oft, mittelfristig eine andere Wohnung zu suchen.