Formularpflicht: Bald einen Riesenschritt weiter?
Der Bundesrat schickt eine Vorlage zur landesweiten Einführung der Formularpflicht bei Mieterwechsel in die Vernehmlassung.
Die landesweite Formularpflicht gälte für alle Gebiete mit Wohnungsnot. Mieterinnen und Mieter sollen dann neu über dem Mietzins des Vormieters und über Gründe einer allfälligen Mietzinserhöhung orientiert werden. Mieter können innert 30 Tagen einen missbräuchlichen Mietzins anfechten. Damit reagiert der Bundesrat auf die Tatsache, dass die z.T. massiv angehobenen Anfangsmieten heute der wichtigste Preistreiber bei den Wohnungsmieten ist. Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband ruft Verbände und Parteien auf, diese ausgewogene und unbürokratische Massnahme zu unterstützen.
Zürich, Zug, Waadt, Neuenburg, Genf und Freiburg kennen die Formularpflicht bei Mieterwechsel bereits. In diesen Kantonen hat sich die Formularpflicht bereits bewährt. Aus dieser Erfahrung kann die Formularplicht im ganzen Land umgesetzt werden unabhängig der Situation um einen Wohnungsmangel.
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