17.12.2014
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MV  | 
Medienmitteilung

Bund zaudert bei Wohnpolitik

Trotz guten Ansätzen geht dem SMV das Engagement des Bundesrates in den wohnungspolitischen Empfehlungen zu wenig weit.

Als besonders störend kritisierte der Schweizer Mieterinnen- und Mieterverband an den heute vorgestellten wohnungspolitischen Empfehlungen: Der Bund übernimmt keine stärkere Verantwortung in der Wohnpolitik, überlässt die Umsetzung wirkungsvoller Massnahmen Kantonen und Städten und verhindert die Einführung eines Vorkaufsrechts für Gemeinden. 

Der vorgestellte Bericht glänzt durch die Abwesenheit des Bundes. Es bleibt bei den wenigen Millionen Franken, die jeweils der Fonds de roulement erhält, mit welchem der gemeinnützige Wohnungsbau unterstützt wird. Keine Rede von weiteren Mitteln des Bundes. Wohnpolitik wird damit zur Sache der Städte und Kantone gemacht. Der Bund steht aber in der Pflicht: Will er die Wohnungsnot in den Zentren ernst nehmen, so braucht es griffige Massnahmen. Und die Energiestrategie 2050 wird nur erfolgreich sein, wenn nicht die Mietenden die Hauptlast der Sanierungskosten tragen müssen. Zahlbare Wohnungen sind längst ein nationales Thema, das auch nationale Antworten verlangt.

MV fordert zahlbare Wohnungen auf SBB Grundstücken

Besonders ärgerlich: Nichts wird im Bericht zu den Grundstücken der bundesnahen Betriebe gesagt, namentlich jener der SBB. Sie sollen weiterhin eine «branchenübliche» Rendite erzielen und heizen damit die Boden- und Mietpreise in den Zentren an – statt zahlbare Wohnungen zu fördern. Der MV wehrt sich dagegen und sammelt eine Petition auf www.zahlbaremieten.ch

 

Der Bund wälzt die Verantwortung auf die Kantone ab

Konkret gibt der Bund bloss Anregungen für Massnahmen auf der Ebene Kantone und Gemeinden: Einige raumplanerische Massnahmen, die periodische Prüfung der Situation, die Öffnung der Objekthilfe für gewinnorientierte Investoren und die Ausrichtung von Subjekthilfe bei Wohnungserneuerungen durch Gemeinden und Kantone. All diese Vorschläge sind noch im Ideenstadium, sie sind weder beschlossen, geschweige denn ausgereift. Einige können zur Entspannung auf dem Wohnungsmarkt beitragen, andere könnten gar zum Bumerang werden. Das Vorkaufsrecht für Gemeinden wird leider nicht weiter verfolgt, obwohl der Zugang zu Bauland für den gemeinnützigen Wohnungsbau eines der grössten Hindernisse bedeutet.