29.11.2021
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MV

Angriff auf das Mietrecht

Das Mietrecht steht unter Druck. Denn das bürgerlich dominierte Parlament hat insgesamt sechs von der Immobilienlobby initiierte Initiativen angenommen, welche im Rahmen einer Mietrechtsrevision umgesetzt werden sollen. Kommen die Vorschläge der Immobilienseite durch, drohen Mieter*innen künftig zahlreiche Verschlechterungen beim Mieterschutz. Das ungleiche Kräfteverhältnis zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen würde sich weiter verschärfen, da einseitig die Position der Vermieterseite gestärkt wird.

Das Mietrecht steht unter Druck. Denn das bürgerlich dominierte Parlament hat insgesamt sechs von der Immobilienlobby initiierte Initiativen angenommen, welche im Rahmen einer Mietrechtsrevision umgesetzt werden sollen. Kommen die Vorschläge der Immobilienseite durch, drohen Mieter*innen künftig zahlreiche Verschlechterungen beim Mieterschutz. Das ungleiche Kräfteverhältnis zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen würde sich weiter verschärfen, da einseitig die Position der Vermieterseite gestärkt wird.

Besonders gefährlich sind für die Mieter*innen folgende parlamentarische Initiativen:

  1. Verschlechterungen bei der Untermiete (15.455, Egloff, SVP)
  2. Vereinfachte Kündigungsmöglichkeiten wegen Eigenbedarf (18.475, Merlini/Markwalder, FDP)
  3. Anfechtung Anfangsmietzins: Einschränkung auf persönliche/familiäre Notsituation (16.451, Egloff, SVP)
  4. Anfechtung Anfangsmietzins: Verstärkung der orts- und quartierüblichen Mieten (17.493, Egloff, SVP)

Ungewöhnliche Aufsplittung der Vorlage

Die von der Immobilienlobby initiierten Initiativen werden nicht alle gleichzeitig behandelt, was ungewöhnlich ist, da alle das Mietrecht betreffen. Die Rechtskommission des Nationalrates hat entschieden, in einem ersten Paket der Mietrechtsrevision nur vier der insgesamt sechs parlamentarischen Initiativen umzusetzen, und zudem noch in drei verschiedenen Gesetzesvorlagen. Damit werden unzulässige direktdemokratische Hürden aufgebaut. Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) fordert deshalb, dass die Revision nach der üblichen Praxis durchgeführt wird, d.h. durch eine einzige Vorlage, die alle revidierten Artikel umfasst.

Erstes Paket erschwert Untermiete und erleichtert Kündigungen bei Eigenbedarf

Zum ersten Paket der Revision des Mietrechts wurde am 6. September 2021 die Vernehmlassung eröffnet. Darunter fallen gesetzliche Regeln zur Untermiete und zur Kündigung bei Eigenbedarf, welche die Situation für die Mieter*innen stark verschlechtern würden. Der MV hat dazu eine Vernehmlassungsantwort verfasst (siehe unten). Die Vorstösse zur Anfechtung des Anfangsmietzinses sollen zu einem späteren Zeitpunkt in einem weiteren Gesetzesentwurf umgesetzt werden.

Der Mieterinnen- und Mieterverband wehrt sich klar gegen alle Angriffe auf das Mietrecht und wird nötigenfalls auch das Referendum gegen die verschiedenen Vorlagen zum Mietrecht ergreifen.