Müssen wir die Haustür tagsüber abschliessen?
Kann ein Vermieter verlangen, dass die Haustüre auch am Tag abgeschlossen werden muss? Solche und andere Fragen beantwortet unsere Hotline.
Frage
Der Vermieter hat die Verwaltung unseres Mehrfamilienhauses einer neuen Firma übertragen. Diese verlangt nun, dass die Hauseingangstüre auch tagsüber abgeschlossen wird. Bisher haben wir nur nachts abgeschlossen. Im Haus leben sechs Mietparteien, mehrheitlich Familien mit Kindern. Diese müssen am Tag hinaus- und hineingehen können. Müssen wir nun tatsächlich auch tagsüber abschliessen?
Antwort der Hotline
Was bisher galt, gilt grundsätzlich auch weiterhin. Dass die Türe tagsüber nicht abgeschlossen wird, ist mit der alten Verwaltung sozusagen stillschweigend vereinbart worden. Man könnte auch von Gewohnheitsrecht sprechen. Daran hat sich auch die neue Verwaltung zu halten. Eine Änderung der bisherigen Regelung wäre nur aus einem wichtigen Grund zulässig. Beispielsweise wenn sich neuerdings Unbefugte im Treppenhaus herumtreiben würden. In diesem Fall hätten Sie wahrscheinlich auch nichts dagegen, die Tür tagsüber abzuschliessen.
Wenn eine Liegenschaftsverwaltung schon beim Abschluss des Mietvertrags klarstellt, dass die Eingangstür tagsüber abgeschlossen werden muss, kann man sich natürlich nicht auf ein Gewohnheitsrecht berufen. Aber selbst dann müssen Sie die Eingangstür am Tag nicht unbedingt abschliessen. Denn solche Anordnungen einer Liegenschaftsverwaltung sind nur verbindlich, wenn sie einen sachlichen Grund haben und verhältnismässig sind. Ob das der Fall ist, hängt stets von den Umständen ab. Schwierig wird es, wenn die einen Mieter ängstlich sind und abschliessen wollen, die anderen aber nicht. Am besten befolgen Sie dann wohl den Grundsatz «Der Klügere gibt nach!» und beugen sich der Mehrheit.
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