Haftpflichtversicherung für Mieter*innen

MV-Mitglieder können eine Haftpflichtversicherung für Mietschäden in ihrer Wohnung abschliessen.

Mit der Mitgliedschaft bieten wir Wohnungsmieter*innen die Möglichkeit der Aufnahme in unsere Kollektiv-Haftpflichtversicherung für Mietschäden bei der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG an. Das Angebot kostet 10 Franken zusätzlich zum Mitgliederbeitrag und gilt für den gleichen Zeitraum wie die Mitgliedschaft. Die Deckung beginnt mit dem Zahlungseingang. Die Versicherung ist beschränkt auf die Wohnung, für die die Mitgliedschaft gilt (versichertes Objekt). Im Schadensfall zahlen Sie keinen Selbstbehalt.

Haben Sie bereits eine Privathaftpflichtversicherung, muss diese den Schaden übernehmen. Die Haftpflichtversicherung des MV übernimmt aber einen allfälligen Selbstbehalt Ihrer Privathaftpflichtversicherung.

Wichtige Informationen zur Meldung von Schäden

Wichtig: Ein Schadenfall muss innert 14 Tagen angemeldet werden!

Bitte beachten Sie: 

  • Bei dem Angebot handelt es sich um eine Haftpflicht-, nicht aber um eine Hausratversicherung. Melden Sie deshalb bitte keine Eigenschäden an persönlichen Gegenständen.
  • Die Versicherung deckt nur Mietschäden im angegebenen Mietobjekt. Melden Sie deshalb bitte keine Haftpflichtfälle, die andere Schäden als Schäden am Mietobjekt betreffen.
  • Für Geschäftsräume gibt es kein solches Angebot.
     

Abschluss der Versicherung

Falls Sie noch nicht Mitglied sind, können Sie die Haftpflichtversicherung für Mietschäden zusammen mit Ihrer Mitgliedschaftsanmeldung abschliessen. Zur Anmeldung bei Ihrer MV-Sektion »

Als Mitglied schliessen Sie die Haftpflichtversicherung für Mietschäden jeweils mit der Zahlung des Jahresbeitrags für das nächste Jahr ab.

Als Mitglied können Sie die Haftpflichtversicherung für Mietschäden auch nachträglich während des Jahres abschliessen.

Schadenfall

Ein Schaden muss innert 14 Tagen der Versicherung gemeldet werden. Das Schadenformular können Sie auf dem Sekretariat Ihrer MV-Sektion beziehen oder direkt unterhalb dieses Abschnitts als PDF herunterladen. Es muss ausgefüllt an das Sekretariat Ihrer MV-Sektion zurückgeschickt werden. Wenn Sie eine Privathaftpflichtversicherung haben, melden Sie den Schaden zuerst dieser.

Fragen?

Für Fragen zur Haftpflichtversicherung wenden Sie sich bitte an das Sekretariat Ihrer MV-Sektion. »