Teuerung
Die Teuerung darf zu höchstens 40 Prozent auf den Mietzins geschlagen werden. Die Berechnung basiert auf den untenstehenden Tabellen mit dem «Landesindex der Konsumentenpreise».
Hinweis: Die Indexangaben für den alten Index sind häufig im Mietvertrag oder der letzten Mietzins-Veränderungs-Anzeige festgehalten. Das muss aber nicht sein. Massgebend ist so oder so der Index, der vom Bundesamt für Statistik im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Ankündigung der letzten Mietzinsänderung veröffentlicht wurde.
Optimal wäre, wenn zusätzlich zum Index auch seine Basis angegeben wäre. Leider fehlt diese Angabe oft. Um herauszufinden, auf welcher Basis die Mietzinsberechnung beruht, können Sie auf den verschiedenen Indextabellen den Monat suchen, der die «alte» Indexzahl enthält (er liegt in der Regel ein bis zwei Monate vor der Erstellung des Vertrages oder der Veränderungsanzeige). Welche Tabelle Sie auch immer verwenden, das Ausmass der Teuerung in einem bestimmten Zeitraum bleibt abgesehen von ganz minimen Rundungsdifferenzen immer gleich.
Landesindex der Konsumentenpreise (LIK)
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