Zustand der Wohnung
Muss ich eine Wohnung so abgeben, wie ich sie übernommen habe?
Nein, die normale Abnutzung geht zulasten der Vermieterschaft. Sie kann von Ihnen nicht verlangen, dass Sie die Wohnung vor dem Auszug wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen. Wenn Sie die Wohnung übermässig abgenutzt haben, schulden Sie der Vermieterschaft allerdings eine Entschädigung. Dabei ist jedoch die Altersentwertung zu berücksichtigen. Auch bei übermässiger Abnutzung müssen Sie nicht den Neuwert der beschädigten Einrichtungsteile vergüten, sondern nur den Zeitwert. Diesen berechnet man mit Hilfe der Lebensdauertabelle, die Sie auf dieser Website finden.
Gesetzliche Grundlagen:
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