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Fallbeispiel
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Heiz- & Nebenkosten  | 
Mietzinserhöhung

Zulässigkeit neuer Nebenkosten

Meine Vermieterschaft hat mir geschrieben, dass ich ab nächstem Monat 30 Franken mehr für die Nebenkosten bezahlen müsse. Kann sie das verlangen?

Nein! Dabei handelt es sich um eine Vertragsänderung, die die Vermieterschaft nur auf einen Kündigungstermin hin vornehmen kann und auf einem amtlich genehmigten Formular ankündigen muss. Eine solche Vertragsänderung könnten Sie dann innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten.

Wenn es um Akontozahlungen an die Nebenkosten geht, halten Vermieterschaften diese Formalitäten aber oft nicht ein. Sie schicken den Mieter*innen einfach einen Brief und bitten sie, mit ihrer Unterschrift einer Erhöhung der Akontozahlungen zuzustimmen. In diesem Fall handelt es sich jedoch nur ein um ein Angebot, dessen Annahme für die Mieterschaft freiwillig ist. Wenn in den Jahren zuvor nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung hohe Nachzahlungen zu leisten waren, macht es aber oft Sinn, einer solchen Erhöhung zuzustimmen. Wichtig ist zu wissen: Durch eine Erhöhung der Akontozahlungen verlieren Sie als Mieterischaft kein Geld. Es handelt sich nur um Anzahlungen. Einmal im Jahr wird dann abgerechnet und wenn Sie zuviel anbezahlt haben, erhalten Sie den betreffenden Betrag zurück. 

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