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Fallbeispiel
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Nachbarschaft & Hausordnung

Zu wenig gelüftet

In meinem Badezimmer hat es Schimmelpilz. Meine Vermieterschaft wirft mir vor, ich würde zu wenig lüften. Was ist mit dieser Antwort anzufangen?

Diese Antwort kommt fast so sicher wie das Amen in der Kirche, wenn man der Vermieterschaft einen Schimmelbefall meldet. In den meisten Fällen ist der Vorwurf aber nicht gerechtfertigt. Es ist zwar richtig, dass man durch häufigeres Lüften viele Schimmelprobleme vermeiden oder zumindest entschärfen kann. Eine Wohnung, die Sie mehr als zwei- oder dreimal täglich lüften müssen, damit kein Schimmel auftritt, weist aber einen Mangel auf. Sie ist für Menschen mit normalen Lebensgewohnheiten nicht zu gebrauchen. Hinzu kommt, dass Ihnen die Vermieterschaft ein Fehlverhalten nachweisen muss, wenn sie Sie für den Schimmel verantwortlich machen will. Das ist nicht so einfach, weil ein Schimmelbefall immer auf das Zusammenspiel verschiedenster Ursachen zurückzuführen ist.

Wenn Sie tagsüber nicht zu Hause sind, sollten Sie morgens und abends lüften, am besten mit Durchzug 5–10 Minuten. Sind Sie tagsüber zu Hause, lüften Sie auch über Mittag. Im Badezimmer sollten Sie nach dem Baden oder Duschen lüften.

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