Wohnungsbesichtigung
Darf die Vermieterschaft vor meinem Auszug Mietinteressent*innen meine Wohnung zeigen?
Ja, gemäss Art. 257h OR darf sie das. Die Vermieterschaft muss die Wohnungsbesichtigungen aber so organisieren, dass Sie möglichst wenig belästigt werden. Dabei muss sie auch auf Ihren Terminkalender Rücksicht nehmen. Im Gegenzug müssen Sie eine gewisse Flexibilität zeigen und können nicht jeden vorgeschlagenen Termin ablehnen.
Gesetzliche Grundlagen:
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