Wohnung fotografieren
Die Vermieterschaft will meine Wohnung fotografieren, um sie nach meinem Auszug neu zu vermieten. Darf sie das?
Nein! Viele Vermieterschaften illustrieren zwar die Ausschreibung einer Wohnung im Internet durch Fotos, auf denen auch die Möbel und andere Einrichtungsgegenstände der bisherigen Mieterschaft zu sehen sind. Das ist aber ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre. Sie müssen es nicht hinnehmen, dass Fotos Ihrer Wohnungseinrichtung im Internet oder einer Vermietungsdokumentation erscheinen.
Gesetzliche Grundlagen:
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