Weder Wohn- noch Geschäftsraum
Welche Kündigungsformalitäten sind zu beachten, wenn es sich beim betreffenden Mietobjekt nicht um eine Wohnung oder um einen Geschäftsraum handelt?
Für diesen Fall schreibt das Gesetz keinerlei Formalitäten vor. Die Kündigung muss jedoch vor Beginn der Kündigungsfrist den Empfänger*innen zur Kenntnis gebracht werden. Um dies im Streitfall beweisen zu können, empfiehlt sich natürlich eine Kündigung per eingeschriebenen Brief.
Gesetzliche Grundlagen:
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