Waschordnung
Gibt es eine Begrenzung, wie viele Waschgänge ich an meinem wöchentlichen Waschtag durchlassen kann?
Grundsätzlich unbegrenzt viele. Nicht zulässig ist es nur, regelmässig grössere Mengen für fremde Personen zu waschen. Sie dürfen die Waschküche in einem Mietshaus also nicht zur gewerbsmässigen Wäscherei umfunktionieren. Nahestehenden hin und wieder ein paar Kleidungsstücke zu waschen, ist aber nicht verboten. Im Mietvertrag oder einer Hausordnung können sich unter Umständen weitere Einschränkungen des Waschmaschinengebrauchs finden. Diese sind aber nur gültig, wenn sie einen sachlichen Grund haben und nicht zu stark in die Persönlichkeitsrechte der Mieter*innen eingreifen. Eine Beschränkung auf drei Waschgänge pro Tag wäre wohl zu einengend und somit unzulässig.
Gesetzliche Grundlagen:
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