Waschmaschine in der Wohnung
Brauche ich die Zustimmung der Vermieterschaft, wenn ich in meiner Wohnung eine eigene Waschmaschine installieren will?
Das ist eine Streitfrage. Für bauliche Veränderungen an der Mietwohnung benötigen Sie gemäss Art. 260a OR die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft. Die Frage ist nun, ob man bei der Installation einer modernen Waschmaschine von einer baulichen Veränderung reden kann. Abänderungen an den Sanitäranlagen sind dazu heutzutage kaum mehr nötig. Zu berücksichtigen sind aber auch der allenfalls erhöhte Wasserverbrauch, den andere Mieter*innen über die Nebenkosten mitfinanzieren, und allfällige Lärmemissionen. Insofern kann die Installation einer eigenen Waschmaschine schon Auswirkungen auf die gesamte Liegenschaft haben. Vorsichtshalber sollten Sie also die Zustimmung der Vermieterschaft oder der Verwaltung einholen. Wichtig ist auch, dass Sie über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die bei einem allfälligen Wasserschaden aufkommen würde. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist aber ohnehin allen zu empfehlen.
Gesetzliche Grundlagen:
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