Warmwasseraufbereitung
Welcher Anteil der Energiekosten fällt auf die Warmwasseraufbereitung, wenn diese zusammen mit der Heizung im Heizkessel erfolgt?
In solchen Fällen geht man davon aus, dass 20 bis 30 Prozent der Kosten auf die Warmwasserbereitung entfallen und 70 bis 80 Prozent auf die Heizung. Relevant ist diese Ausscheidung jedoch nur, wenn die Warmwasserkosten nach einem anderen Schlüssel als die Heizkosten auf die einzelnen Mietparteien aufgeteilt werden. Das ist häufig nicht der Fall.
Aufgepasst: Fehlt im Mietvertrag bei der Auflistung der Nebenkosten das Warmwasser, sind diese Kosten in der Nettomiete enthalten. Dann müssten die Heizkosten um 20 bis 30 Prozent reduziert werden.
Gesetzliche Grundlagen:
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