Wärmezähler nicht berücksichtigt
In unserer neuen Wohnung hat es Wärmezähler an den Heizkörpern. Trotzdem rechnet die Vermieterschaft die Heizkosten nicht verbrauchsabhängig ab. Ist das zulässig?
Nein, das ist unkorrekt. Wenn es in einer Wohnung bei Abschluss des Mietvertrags Wärmezähler hat, liegt eine stillschweigende Zusicherung vor, dass die Heizkosten verbrauchsabhängig (VHKA) abgerechnet werden.
Gesetzliche Grundlagen:
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