Vorzeitiger Auszug bei Kündigung
Ich möchte die Kündigung nicht anfechten, weil ich eine Wohnung in Aussicht habe. Meine Vermieterschaft besteht darauf, dass ich die Miete bis zum von ihr gesetzten Kündigungstermin bezahle. Eine Nachmieterschaft finde ich kaum, da die Wohnung ja gekündigt ist.
Ihre Vermieterschaft ist unfair. Faire Vermieterschaften bieten Mieter*innen gleichzeitig mit der Kündigung an, unter Voranzeige von 30 Tagen auf Ende eines Monats auszuziehen. Dieses Recht erhalten Mieter*innen übrigens automatisch, wenn sie eine Erstreckung verlangen. Faktisch sind Sie somit gezwungen, die Kündigung fristgerecht an der Schlichtungsbehörde anzufechten und eine Erstreckung zu verlangen. Vielleicht lenkt die Vermieterschaft doch noch ein, wenn Sie ihr dies in Aussicht stellen.
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