Vorzeitige Wohnungsabgabe
Ich habe auf Ende September gekündigt, will die Wohnung aber schon Ende August abgeben. Die Vermieterschaft weigert sich, die Schlüssel vor Ende September entgegenzunehmen. Kann sie verlangen, dass ich dann nochmals putze?
Ihre Vermieterschaft befindet sich rechtlich auf dem Holzweg. Sie sind zwar verpflichtet, bis zum nächsten regulären Kündigungstermin für den Mietzins aufzukommen, sofern sich vorher keine Nachmieterschaft findet oder die Vermieterschaft nicht mit einer Renovation beginnt. Aber Sie müssen die Wohnung nicht bis dann benutzen. Bei der Miete von Wohnräumen gibt es keine Benutzungspflicht (bei Geschäftslokalen unter Umständen schon). Schlagen Sie der Vermieterschaft mit eingeschriebenem Brief einen Abgabetermin Ende August vor! Geht sie nicht darauf ein, und beharrt auf einer Abgabe Ende September, schicken Sie ihr die Schlüssel mit eingeschriebenem Brief zurück. Dann ist die Sache für Sie erledigt.
Gesetzliche Grundlagen:
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