Videoüberwachung
Darf meine Vermieterschaft zu Sicherheitszwecken Überwachungskameras am Haus anbringen, auch wenn ich mich als Mieterschaft dadurch unangenehm beobachtet fühle?
Grundsätzlich nein. Ihre Hausverwaltung darf nicht nach Belieben Überwachungskameras in und um das Wohnhaus installieren, sondern sie muss die Privatsphäre der Hausbewohner*innen respektieren. Ob eine Kamera wieder abmontiert werden muss, ist im Einzelfall genau abzuklären und hängt u.a. auch davon ab, wie weit die Überwachung in Ihre Privatsphäre eindringt. Aus Datenschutzgründen dürfen Überwachungskameras nur dann eingesetzt werden, wenn sie recht- und verhältnismässig sind. Das heisst, sie sind nur zulässig, wenn der Eingriff in die Persönlichkeit durch die Zustimmung der betroffenen Personen, durch ein überwiegendes privates Interesse oder durch ein Gesetz gerechtfertigt ist. Auch muss die Überwachung geeignet sein, den verfolgten Zweck zu erreichen. Erzielen Sie mit Ihrer Vermieterschaft keine Einigung über die Entfernung einer Kamera, können Sie vor der Schlichtungsbehörde die Entfernung der Kameras einfordern.
Es gibt zu diesem Thema einen Bundesgerichtsentscheid vom Dezember 2015: Aufgrund dieses Entscheids musste die Verwaltung einer Wohnsiedlung im Kanton Baselland drei von insgesamt 12 Überwachungskameras wieder entfernen, nachdem sich eine Mieterschaft daran störte. Die entsprechenden Kameras befanden sich im Eingangsbereich des Hauses sowie im Zugangsbereich zur Waschküche. Die Kameras wurden installiert, nachdem es in der Wohnsiedlung verschiedentlich zu Einbrüchen und Vandalismus gekommen war.
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