Vertragsklauseln für Geräte-Reparaturen
Im meinem Mietvertrag steht, Reparaturen an Sanitärapparaten, Kochplatten etc. gingen zu Lasten der Mieterschaft. Stimmt das?
Solche Vertragsklauseln sind zwar weit verbreitet, aber unverbindlich. Sie verstossen gegen die zwingende Gesetzesvorschrift von Art. 256 OR, wonach der normale Liegenschaftsunterhalt auch vertraglich nicht auf die Mieterschaft abgewälzt werden darf.
Gesetzliche Grundlagen:
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