Verjährung der Nebenkosten
Wann verjähren die Nebenkosten?
Laut Gesetz verjähren Nebenkosten fünf Jahre nach Ablauf der betreffenden Abrechnungsperiode oder nach dem Auszug aus einer Wohnung. Wenn Sie als Mieterschaft im September 2014 eine Nebenkostenabrechnung für die Periode vom 1. Juli 2008 bis zum 30. Juni 2009 erhalten, müssen Sie diese nicht mehr begleichen. Denn der Anspruch der Vermieterschaft ist am 30. Juni 2014 verjährt. Aufgepasst: Macht die Vermieterschaft eine verjährte Nebenkostenforderung auf dem Rechtsweg geltend, müssen Sie sich vor Gericht oder bei der Schlichtungsbehörde ausdrücklich auf die Verjährung berufen. Sonst werden Sie trotzdem zur Zahlung verurteilt. Es gibt Fälle, in denen der Anspruch der Vermieterschaft auf Bezahlung der Nebenkosten aufgrund des Mietvertrags schon früher erlischt. Lesen Sie dazu die Bestimmungen über die Nebenkosten in den Allgemeinen Bedingungen zum Mietvertrag.
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