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Fallbeispiel
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Heiz- & Nebenkosten

Verjährung der Nebenkosten

Wann verjähren die Nebenkosten?

Laut Gesetz verjähren Nebenkosten fünf Jahre nach Ablauf der betreffenden Abrechnungsperiode. Wenn Sie als Mieterschaft im September 2024 eine Nebenkostenabrechnung für die Periode vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 erhalten, müssen Sie diese nicht mehr begleichen. Denn der Anspruch der Vermieterschaft ist am 30. Juni 2024 verjährt. Aufgepasst: Macht die Vermieterschaft eine verjährte Nebenkostenforderung auf dem Rechtsweg geltend, müssen Sie sich vor Gericht oder bei der Schlichtungsbehörde ausdrücklich auf die Verjährung berufen. Sonst werden Sie trotzdem zur Zahlung verurteilt. Es gibt Fälle, in denen der Anspruch der Vermieterschaft auf Bezahlung der Nebenkosten aufgrund des Mietvertrags schon früher erlischt. Lesen Sie dazu die Bestimmungen über die Nebenkosten in den Allgemeinen Bedingungen zum Mietvertrag.

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