Zurück zu Startseite
Fallbeispiel
 | 
Heiz- & Nebenkosten

Vergessene Nebenkosten

Die Vermieterschaft hat in der letztjährigen Nebenkostenabrechnung einen bestimmten Betrag vergessen. Deshalb fordert sie ihn dieses Jahr nach.

Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) hat das lange Zeit für unzulässig gehalten. Er war der Auffassung, durch das Erstellen einer Nebenkostenabrechnung erkläre die Vermieterschaft in verbindlicher Form, dass sie für die betreffende Abrechnungsperiode soviel und nicht mehr verlangt. In der Fachsprache nennt man das eine verbindliche Saldoerklärung. Mit einem Urteil vom 3. Oktober 2006 (Urteil 4C. 250/2006) hat das Bundesgericht diese Auffassung dann aber verworfen. Somit werden sich Mieter*innen künftig nicht dagegen wehren können, dass die Vermieterschaft vergessene Nebenkostenpositionen nachträglich in Rechnung stellt. Umgekehrt hat es das Bundesgericht mit diesem Urteil auch den Mieter*innen erleichtert, bereits bezahlte Nebenkostenrechnungen wieder in Frage zu stellen. 

Zurück zu Startseite