Zurück zu Startseite
Fallbeispiel
 | 
Nachbarschaft & Hausordnung

Verbot für Gästeparkplatz

Auf dem Gästeparkplatz unserer Liegenschaft parkieren oft Besucher*innen des Fussballstadions, das gerade in der Nähe ist. Sollen wir die Polizei anrufen?

Davon raten wir ab, da der Polizei in diesem Fall die Hände gebunden sind. Ihre Vermieterschaft könnte aber ein amtliches Parkverbot für Unbefugte errichten lassen und beim Parkplatz eine entsprechende Verbotstafel anbringen. Dann könnten die Parksünder*innen verzeigt und mit einer Busse bis zu 2000 Franken bestraft werden.

Zurück zu Startseite