Veränderungssätze
Worauf beruht die Formel zur Überwälzung des Referenzzinssatzes auf den Mietzins?
Die Formel der sogenannten relativen Methode zur Mietzinsanpassung beruht auf einem standardisierten Finanzierungsmodell, das das Bundesamt für Wohnungswesen erarbeitet hat. Das Modell entspricht der typischen Finanzierung einer Mietliegenschaft. Es geht von 40 Prozent Eigenkapital und 60 Prozent Fremdfinanzierung aus. Zudem beruht es auf der Annahme, dass 70 Prozent der Mietzinseinnahmen für die Verzinsung des Fremdkapitals bestimmt sind. Aus allen diesen Annahmen hat man die Formel entwickelt, dass ein Anstieg des Referenzzinssatzes um ein Viertelprozent zu einer Mietzinserhöhung von 3 Prozent berechtigt (sofern der Referenzzinssatz 5 Prozent nicht übersteigt; bewegt sich der Referenzzinssatz zwischen 5 und 6 Prozent, sind es 2.5 Prozent und bei einem Referenzzinssatz von mehr als 6 Prozent 2 Prozent). Bei sinkendem Referenzzinssatz ist der Mietzins entsprechend zu senken, wobei sich bei einer Referenzzinssenkung von beispielsweise 2.25 auf 2 Prozent eine Mietzinssenkung von 2.91 statt 3 Prozent ergibt. Dies, weil man von oben herunterrechnet und 3 Prozent von 97 Prozent nehmen muss, das sind 2.91 Prozent. Nebst dem Referenzzins dürfen noch 40 Prozent der Teuerung sowie Kostensteigerungen auf den Mietzins überwälzt werden.
Gesetzliche Grundlagen:
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