Unterschrift unter Druck
Was kann ich tun, wenn ich mich zur Unterschrift unter ein Abgabeprotokoll habe drängen lassen, mit dem ich eigentlich nicht einverstanden bin?
Sie können beispielsweise geltend machen, Sie hätten sich im Irrtum befunden oder seien bei der Wohnungsabgabe unter Druck gestanden. Um damit vor einem Gericht durchzukommen, muss es sich aber um einen krassen Fall handeln, der sich zudem beweisen lässt. Unter Umständen wäre es hilfreich, Ihre Unterschrift mit einem eingeschriebenen Brief an die Vermieterschaft zu widerrufen und darin zu erklären, Sie hätten im Irrtum oder unter Druck unterschrieben. Im Verfahren vor der Schlichtungsbehörde spielt Ihre Unterschrift allerdings nicht unbedingt eine so grosse Rolle. Die Schlichtungsbehörden können in solchen Fällen ja nur eine Einigung vorschlagen. Deshalb suchen sie häufig unabhängig von juristischen Formalitäten nach einem Kompromiss, bei dem beide Seiten etwas nachgeben.
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