Unzulässige Nebenkosten
Welche Nebenkosten sind unzulässig, auch wenn sie im Mietvertrag erwähnt sind?
Steuern, Gebäudeversicherungsprämien, Anschlussgebühren für Kabelnetz, Kanalisation usw., Niederschlagsableitungsgebühr (Meteorwasser), Erschliessungsgebühren, Hypothekar- und Baurechtszinse, Reparaturen und Investitionen. Ausnahmen sind möglich, wenn eine Liegenschaft gemäss dem Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung (WEG) subventioniert wird. Dann gelten die Vorschriften des WEG, die etwas mehr Nebenkosten zulassen als das normale Mietrecht im OR, z.B. Gebäudeversicherungsprämien.
Gesetzliche Grundlagen:
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