Unzulässige Fragen
Ich sollte auf einem Wohnungs-Bewerbungsformular die Frage beantworten, ob ich Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands bin. Muss ich das?
Nein! Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat Richtlinien erlassen, was auf solchen Bewerbungsformularen gefragt werden darf. Gemäss diesen ist die Frage nach der Mitgliedschaft im Mieterinnen- und Mieterverband (MV) unzulässig. Deshalb haben Sie ein Recht auf Notlüge. Sie dürfen die Frage falsch beantworten, ohne deswegen Konsequenzen befürchten zu müssen.
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Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
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Freiburg franz. Teil
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