Unfall bei der Hauswartung
Was geschieht, wenn ich als Hauswart*in bei der Arbeit verunfalle und keine Unfallversicherung besteht?
Von Gesetzes wegen wäre für die Hauswartung zwar eine Unfallversicherung vorgeschrieben. Dass keine abgeschlossen wurde, ist aber nicht so schlimm. In diesem Fall springt die Ersatzkasse UVG in die Lücke. Diese erbringt die gesetzlichen Leistungen und fordert dafür von der Arbeitgeberin für eine gewisse Zeit rückwirkend die Prämien plus Verzugszins. Es ist also nicht so, dass die Spital- und Arztrechnungen der Hauswartung nicht übernommen würden. Sogar der unfallbedingte Erwerbsausfall ist gedeckt. Mehr dazu unter www.ersatzkasse.ch.
Gesetzliche Grundlagen:
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