Umgangsformen Hauswartung
Unser Hauswart pflegt meine Kinder derart anzuschreien, dass sie sich gar nicht mehr draussen zu spielen getrauen. Was kann ich tun?
Die Vermieterschaft als Arbeitgeberin ist verantwortlich dafür, dass sich die Hauswartung korrekt verhält. Wenden Sie sich also an die Vermieterschaft beziehungsweise die Verwaltung, nötigenfalls mit eingeschriebenem Brief. Juristisch gesehen stellt unkorrektes Verhalten der Hauswartung einen Mangel am Mietobjekt dar. Somit haben Sie in einem solchen Fall grundsätzlich die gleichen Rechte wie bei anderen Mängeln, etwa den Anspruch auf eine Mietzinsreduktion sowie die Möglichkeit, den Mietzins amtlich zu hinterlegen. Es empfiehlt sich aber, von diesen Möglichkeiten wegen einer unanständigen Hauswartung nicht übereilt Gebrauch zu machen. Am besten lassen sich solche Probleme lösen, indem die Vermieterschaft oder die Verwaltung ernsthaft mit der Hauswartung reden.
Gesetzliche Grundlagen:
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:
- Aargau
- Appenzell-AR / AI
- Baselland
- Basel-Stadt
- Bern
- Freiburg
- Glarus
- Graubünden
- Luzern
- Nidwalden/Obwalden
- Uri
- St. Gallen
- Schaffhausen
- Schwyz
- Solothurn
- Thurgau
- Zug
- Zürich
- Tessin (ASI)
- Westschweiz (Asloca)
-
Freiburg franz. Teil
MV Deutschfreiburg oder Asloca Fribourg (französisch) öffnen?