Umbau während Kündigungsfrist
Wir haben unsere Wohnung im obersten Stock gekündigt. Müssen wir den geplanten Estrichausbau von unserem Auszug akzeptieren?
Nein, die Vermieterschaft darf Umbauarbeiten nur vornehmen, wenn diese für Sie zumutbar sind und wenn das Mietverhältnis nicht gekündigt ist. Da Sie bereits gekündigt haben, sind Umbauarbeiten in Ihrer Wohnung nicht zulässig. Wieweit Sie in anderen Gebäudeteilen zulässig sind, kommt auf die Umstände an. Wenn Sie durch die Arbeiten im Estrich stark beeinträchtigt werden, müssen Sie diese nach unserer Ansicht während der Kündigungsfrist auch nicht hinnehmen.
Gesetzliche Grundlagen:
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