Überschreitung der Nebenkosten
Stimmt es, dass die effektiven Nebenkosten die Akontozahlungen höchstens um 20 Prozent überschreiten dürfen?
Nein, das ist nicht richtig, jedenfalls jetzt nicht mehr. Vor rund 10 Jahren haben verschiedene Gerichte zwar entschieden, Mieter*innen müssten sich darauf verlassen können, dass die vereinbarten Akontozahlungen die effektiven Nebenkosten einigermassen abdecken. Nachforderungen von mehr als 15 oder 25 Prozent seien unzulässig. Das Bundesgericht hat diese Praxis am 31. August 2005 aber umgestossen. In seiner Urteilsbegründung schrieb es, eine Vermieterschaft dürfe die effektiv angefallenen Nebenkosten einfordern, auch wenn sie die Akontozahlungen massiv überschreiten. In Einzelfällen kann man als Mieterschaft trotzdem versuchen, sich gegen unerwartet hohe Nachforderungen auf der Nebenkostenabrechnung zu wehren. Erfolg haben sollte man damit jedenfalls dann, wenn man sich aufgrund einer Zusicherung oder der Umstände beim Vertragsabschluss darauf verlassen konnte, dass die Akontozahlungen die effektiven Nebenkosten weitgehend abdecken.
Gesetzliche Grundlagen:
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