Treppenhaus putzen
Müssen wir als Mieterschaft das Treppenhaus putzen, wenn es keine Hauswartung gibt?
Als Mieterschaft müssen Sie das Treppenhaus nur reinigen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Dasselbe gilt für die Reinigung anderer gemeinsam genutzter Bereiche wie Gartenflächen, Veloräume, Vorplätze und Hinterhöfe sowie für das Schneeschaufeln. Ist die Mieterschaft gemäss Vertrag nicht zur Treppenhausreinigung verpflichtet, muss die Vermieterschaft dafür sorgen, dass dieses einigermassen sauber bleibt. In der Regel empfiehlt es sich in solchen Fällen allerdings, als Mieterschaft nicht allzu kleinlich zu sein und vielleicht einmal zu putzen, obwohl man streng rechtlich nicht dazu verpflichtet wäre. Denn finanziell fahren Sie günstiger, wenn es keine Hauswartung gibt.
Gesetzliche Grundlagen:
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