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Fallbeispiel
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Umbau & Renovation

Teppichersatz durch Parkett

Meine Vermieterschaft lässt in meiner Wohnung anstelle eines Teppichs ein Parkett verlegen. Kann sie deswegen den Mietzins erhöhen?

Ja, das kann sie. Denn das Parkett stellt einen Mehrwert dar. Würde die Vermieterschaft den alten Teppich durch einen  neuen ersetzen, wäre grundsätzlich von einer reinen Unterhaltsarbeit auszugehen. In diesem Fall könnte die den Mietzins nicht erhöhen. Verlegt die Vermieterschaft hingegen ein Parkett, gilt die Preisdifferenz zwischen diesem und einem neuen Teppich als Mehrwert, den sie auf den Mietzins überwälzen darf. 

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