Strom für Lift
Darf mir die Vermieterschaft den Liftstrom in Rechnung stellen, wenn ich im Erdgeschoss wohne?
Einer Mieterschaft im Erdgeschoss Liftkosten in Rechnung zu stellen, erscheint tatsächlich abstrus. Trotzdem ist es zulässig. Die Vermieterschaft ist berechtigt, die sogenannten neutralen Nebenkosten, die nicht von der Wohnungsgrösse abhängen, gleichmässig auf alle Mietparteien aufzuteilen. Alles andere wäre zu kompliziert. Sonst könnte eine Mieterschaft im Dachgeschoss ja verlangen, weniger an den Gartenunterhalt zu zahlen, weil sie die schönen Blumen darin gar nicht sehen kann. Zudem könnte sie sich weigern, etwas an die Treppenhausreinigung zu zahlen, da sie immer den Lift benutze. Solche Diskussionen führen ins Uferlose. Mieter*innen müssen sich damit abfinden, dass es bei den Nebenkosten keine vollkommene Gerechtigkeit geben kann.
Gesetzliche Grundlagen:
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