Strassenbeleuchtung
Mit der Nebenkostenabrechnung stellt die Hausverwaltung uns Mieter*innen auch die Kosten der Strassenbeleuchtung in Rechnung. Ist das zulässig?
Ihnen als Mieterschaft die Kosten für die Strassenbeleuchtung in Rechnung zu stellen, ist unkorrekt. Dass der Liegenschaftseigentümerschaft eine Gebühr für die Strassenbeleuchtung in Rechnung gestellt wird, ist zwar gang und gäbe. In den meisten Kantonen sieht das Gesetz das vor, obwohl es zum Teil natürlich ein Witz ist. Gerade in städtischen Verhältnissen dient die Strassenbeleuchtung mehr dem Durchgangsverkehr als den Anwohnenden. Ganz klar unzulässig ist es jedoch, die Strassenbeleuchtungsgebühr als Nebenkosten auf die Mieter*innen zu überwälzen. Denn es handelt sich dabei um eine öffentliche Abgabe, die laut Gesetz nicht nebenkostenfähig ist. Eine Ausnahme gilt für Wohnungen, die der Bund gemäss dem Wohneigentumsförderungsgesetz (WEG) subventioniert. Für diese gilt eine spezielle Regelung.
Gesetzliche Grundlagen:
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