Servicevertrag
Muss ich als Mieterschaft einen Servicevertrag für den Geschirrspüler abschliessen, wenn das im Mietvertrag steht?
Nein. Bei Serviceverträgen für Haushaltsgeräte kommt eine Fachperson in der Regel nur, um Störungen am Gerät zu beheben. Das sind aber Reparaturarbeiten, die die Vermieterschaft aufgrund ihrer Unterhaltspflicht organisieren und bezahlen muss (wenn die Mieterschaft kein Verschulden daran trägt). Ob reine Wartungsverträge zulässig wären, ist eine andere Frage, die sich hier aber nicht stellt. Denn die meisten Serviceverträge für Haushaltsgeräte schliessen periodische Wartungs- und Auffrischungsarbeiten ausdrücklich aus. Beschreibungen von Serviceverträgen bekannter Haushaltsgerätehersteller sind übrigens einfach im Internet zu finden.
Serviceverträge gehen auch nicht unter den sogenannten kleinen Unterhalt, den die Mieterschaft übernehmen muss. Das wären nur Kleinreparaturen, die handwerklich normal begabte Mieter*innen selber vornehmen könen. Klauseln in Mietverträgen, die der Mieterschaft den Abschluss von Serviceverträgen für Störungsbehebungen aufbürden, sind ungültig.
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