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Fallbeispiel
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Einzug  | 
Mängel & Schäden

Schimmelbefall nach Einzug

Ich bin in eine feuchte Wohnung eingezogen. Auf den Wänden bildet sich Schimmelpilz. Meine Vermieterschaft sagt, ich hätte die Wohnung bei Vertragsabschluss so akzeptiert. Stimmt das?

Ihre Vermieterschaft befindet sich im Unrecht. Ihre Wohnung weist eindeutige Mängel auf, die sogar dann behoben werden müssen, wenn Sie sie bei Vertragsabschluss gekannt haben. Sie können als Druckmittel den Mietzins amtlich hinterlegen und haben eine Mietzinsreduktion zugute, bis die Mängel behoben sind.

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