Zurück zu Startseite
Fallbeispiel
 | 
Mängel & Schäden  | 
Kündigung durch Mieterschaft

Schimmelbefall als schwerer Mangel

In meiner Wohnung hat es Schimmel. Kann ich deswegen vorzeitig ausziehen?

Das ist in gravierenden Fällen denkbar, wenn das Wohnen in der verschimmelten Wohnung wirklich unzumutbar ist. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Ersatz allen Schadens, der Ihnen durch den vorzeitigen Auszug entsteht. Zudem müssen Sie keine Nachmieterschaft suchen. Sind die Folgen des Schimmels allerdings nicht ganz so schwerwiegend, sind Sie nicht zur vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigt. Dann haben Sie nur Anspruch auf eine Mietzinsreduktion und allenfalls Schadenersatz. Zudem muss die Vermieterschaft das Schimmelproblem sobald wie möglich beheben. Tut sie das nicht, können Sie durch eine Mietzinshinterlegung Druck aufsetzen.

Zurück zu Startseite