Schimmel im Keller im Neubau
Ich miete eine Wohnung in einem Neubau. Der Keller verfügt über einen betonierten Boden und sogar über eine Lüftung. Mit Schrecken musste ich feststellen, dass meine gesamte Skiausrüstung verschimmelt ist. Was sind meine Rechte?
Keller in Neubauten sind in der Regel gut isoliert und die Böden betoniert. Oft sind die Kellerräume zudem mit einer Lüftung ausgestattet. Aufgrund des modernen Ausbaustandards mussten Sie nicht mit Feuchtigkeit oder gar Schimmel rechnen. Zudem sind Klauseln in Mietverträgen, die das Lagern von organischen Materialien in Kellern verbieten, nicht verbindlich. Schimmelt es trotzdem, so handelt es sich dabei mietrechtlich um einen Mangel. Etwas anders sieht es bei Kellern in Altbauten aus, vergleichen Sie dazu folgendes Fallbeispiel: -> Schimmel im Keller mit Naturboden (ältere Liegenschaft)
Melden Sie den Schimmelbefall in jedem Fall sofort der Vermieterschaft und erstellen Sie zu Beweiszwecken einige Fotos. Die Vermieterschaft ist dann grundsätzlich verpflichtet den Schimmel zu beseitigen und Ihnen eine angemessene Mietzinsreduktion zu gewähren. Werden Trocknungsgeräte eingesetzt, so achten Sie darauf, dass diese zusätzlichen Stromkosten nicht Ihnen belastet werden. Die Höhe der Mietzinsreduktion ist Ermessensache und hängt davon ab, wie fest Sie durch den Befall im Gebrauch des Kellers beeinträchtigt sind. Wegen des verdichteten Bauens ist in moderneren Liegenschaften zusätzlicher Stauraum – zum Beispiel ein Estrich – eher selten. Folglich ist der Keller in der Regel der einzige Stauraum für sperrige Materialien (wie z.B. Sportartikel). Mieter*innen dürfen davon ausgehen, dass sie sperriges Eigentum nicht in der Wohnung aufbewahren müssen und ein schadloses Lagern im modernen Keller möglich ist. Grundsätzlich müsste die Vermieterschaft Ihnen die verschimmelte Skiausrüstung also ersetzen. Dabei ist die Altersentwertung bei der Bemessung des Schadenersatzes zu berücksichtigen. Diese ist aber oft schwer zu beziffern. Deshalb ist es wichtig, dass Sie bei teuren Anschaffungen die Quittung aufbewahren. So lässt sich im Fall der Fälle ein Schaden besser beweisen
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