Schäden durch Einbruch
Wer kommt für den Schaden auf, wenn bei einem Einbrecher die Wohnungstür eingedrückt wurde?
Eindeutig die Vermieterschaft. Denn es handelt sich hier um einen Schaden durch Dritteinwirkung. Diesen muss die Vermieterschaft gemäss Artikel 256 OR auf ihre Kosten beheben. Sehr viele Leute sind allerdings überzeugt, für Einbruchsschäden am Gebäude hätte die Mieterschaft aufzukommen. Das ist aber ein Irrtum. Dieser kommt möglicherweise daher, dass die Hausratversicherungen der Mieterschaft solche Schäden meistens übernehmen. Rechtlich gesehen wäre dieser Versicherungsschutz aber gar nicht nötig, da Einbruchsschäden am Gebäude zu Lasten der Vermieterschaft gehen. Für Schäden, die Einbrecher *innen am Mobiliar anrichten, sowie für gestohlene Gegenstände haben jedoch Sie als Mieterschaft aufzukommen, bzw. Ihre Hausratversicherung, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben.
Gesetzliche Grundlagen:
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