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Fallbeispiel
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Umbau & Renovation

Sanierung verhindern

Die Vermieterschaft will meine Küche erneuern. Mir gefällt die alte Küche jedoch, ich habe kein Interesse an einer neuen. Kann ich die Küchenerneuerung verhindern?

Nein, Sie können die Vermieterschaft nicht daran hindern, die Küche zu erneuern. Das ist ihr Recht als Eigentümerschaft der Liegenschaft. Sie muss Ihnen die Renovationsarbeiten aber rechtzeitig ankündigen, also mindestens zwei bis drei Monate vorher. Zudem muss die Vermieterschaft alles Zumutbare unternehmen, um die Unannehmlichkeiten für Sie so gering wie möglich zu halten. Nicht zulässig ist eine Küchenerneuerung nur im gekündigten Mietverhältnis, also zwischen Kündigung und Auszug. Ob Sie als Mieterschaft gekündigt haben oder die Vermieterschaft, spielt dabei keine Rolle. Nach der Erneuerung der Küche kann die Vermieterschaft vermutlich sogar den Mietzins erhöhen. Dabei kommt es darauf an, ob und wie stark die Renovation eine Wertvermehrung darstellt. Für die Dauer der Renovationsarbeiten haben Sie hingegen Anspruch auf eine Mietzinsreduktion als Entschädigung für Ihre Unannehmlichkeiten.

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