Rückzug der Kündigung
Kann ich eine Kündigung zurückziehen?
Nein, eine einmal ausgesprochene Kündigung ist definitiv. Sie können Sie nur mit der Zustimmung der Vermieterschaft rückgängig machen. Dasselbe gilt umgekehrt für die Vermieterschaft, wenn sie gekündigt hat.
Gesetzliche Grundlagen:
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