Rückwirkendes Senkungsbegehren
Kann ich von meiner Vermieterschaft eine teilweise Rückzahlung des Mietzinses verlangen, weil sie jahrelang nie den sinkendenden Referenzzinssatz weiteregegeben hat?
Nein, das können Sie nicht. Wenn Ihnen die Vermieterschaft bei fallendem Referenzzinssatz nicht von sich aus eine Mietzinssenkung gewährt, müssen Sie diese verlangen. Anspruch auf den reduzierten Mietzins haben Sie dabei immer erst ab dem nächsten Kündigungstermin.
Gesetzliche Grundlagen:
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